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Bundesverwaltungsgericht kippt Postmindestlohn PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: JensLippmann   
Donnerstag, 04. Februar 2010 um 10:28 Uhr

Auch Bundesverwaltungsgericht kippt Postmindestlohn

Nachdem bereits zwei Instanzen die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig erklärt hatten, hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtswidrigkeit der Verordnung festgestellt. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht gab der Klage in vollem Umfang statt.

Klage gegen Post-Mindestlohn voll stattgegeben

Die Richter stellten fest, dass die klagenden Postdienste und der Arbeitgeberverband durch die Verordnung in ihren Rechten verletzt seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit auch das Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin, Brandenburg teilweise aufgehoben, das die Klagen der Postdienste als unzulässig abgewiesen hatte.

Keine Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme

In der Sache scheiterte die Verordnung daran, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Parteien des in Rede stehenden Tarifvertrages nicht ordnungsgemäß am Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung beteiligt wurden. Den Betroffenen hätte die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt werden müssen. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen, die Verordnung daher nicht wirksam zustande gekommen.

Quelle von Posttipp
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 04. Februar 2010 um 10:38 Uhr
 

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